Vertragsgegenstand
1.1. Bravenex erbringt Dienstleistungen im Bereich Online Marketings, Digital Business und digitaler Transformation. Typischerweise aber nicht ausschliesslich beinhaltet dies Themengebiete wie Search Engine Advertising, Search Engine Optimization, Display Advertising, Social Media Marketing, Mobile Marketing, E-Mail-Marketing und Arbeiten wie Planung, Strategie, Konzeption, Umsetzung, Einführung, Betrieb sowie Beratungsdienstleistungen.
1.2. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten.
Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform oder Textform.
2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform.
2.3. Allgemeine und besondere Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Bravenex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
2.4. Der Beginn der Zusammenarbeit wird jeweils im Angebot definiert. Die Zusammenarbeit wird für den vereinbarten Zeitraum fest vereinbart und verlängert sich jeweils automatisch um den festgelegten Zeitraum, wenn nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Der Beginn der Zusammenarbeit kommt auch zustande, wenn Bravenex mit der Ausführung des Angebotes beginnt.
2.5. Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform. Bei einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit sichert Bravenex dem Kunden eine reibungslose Übergabe zum dann bestehenden Setup zu, sofern ein solches Setup (z.B. Bereich SEA) vorhanden ist.
Besondere Leistungsbedingungen
3.1. Bravenex kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen.
3.2. Bravenex kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Bravenex wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.
3.3. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).
3.4. Bravenex hat die erbrachten Leistungen sorgfältig zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.
3.5. Der Kunde stimmt im Falle einer Kampagne z.B. bei Google (SEA) zu, dass die Verwaltung der Ads-Kampagnen auch über Drittanbieter-Tools von Bravenex erfolgt werden können.
Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs
4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an Bravenex zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. Bravenex wird die gewuünschte Änderung prüfen und dem Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren.
4.2. Erkennt Bravenex, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies Bravenex dem Kunden schriftlich mit. Bravenex wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen einschliesslich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen.
4.3. Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt. Ist dies nicht möglich, weil die Leistungen ohne Änderungen / Erweiterungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, stehen den Parteien die gesetzlichen Rechte zu.
Gewährleistung und Garantie
5.1. Bravenex übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Die Zusage auf Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetdienst sowie die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten von Suchmaschinen wird dabei von Bravenex ausdrücklich nicht gewährt.
5.2. Bravenex gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschliesslich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Bravenex liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
5.3. Bravenex kann die Gewährleistung durch Nacherfüllung erbringen.
5.4. Falls die Nacherfüllung nach 3 Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
5.5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5.6. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Bravenex gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Bravenex beruhen.
5.7. Bravenex haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und -inhaberschaft
6.1. Bravenex stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Vertrag dem Kunden eingeräumt sind oder durch den Vertragszweck bedingt und zu seiner Erfüllung erforderlich sind.
6.2. Meldet Bravenex für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Bravenex hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
6.3. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde an den von Bravenex individuell für den Kunden geschaffenen Werken die zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelltext oder bearbeitbaren Rohdaten besteht nicht.
6.4. An generischen Werken, welche von Bravenex in das Projekt eingebracht und namentlich benannt werden, erteilt Bravenex dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck.
6.5. An den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Daten usw.) wird Bravenex ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen dieses Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Der Kunde hat für diese Inhalte sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechte für die vom Auftraggeber geplante Verwendung eingeholt sind und die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält Bravenex von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Preise und Zahlungen, Fälligkeit
7.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).
7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach dokumentiertem Aufwand für den abgelaufenen Monat. Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Bravenex abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).
7.3. Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen. Sofern einer Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird, gelten die Leistungen als abgenommen.
7.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 5% dazu.
7.5. Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klickkosten für Suchmaschinenbetreiber, über Bravenex abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Bravenex nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere laufende Keyword-Kampagnen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt nach Eingang der offenen Rechnungen.
7.6. Für Leistungen, die Bravenex nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Schwyz & Brig) erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.
Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1. Die Laufzeit der Dienstleistung von Bravenex wird zwischen den Vertragsparteien vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Ohne Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um den festgelegten Zeitraum. Kündigungen seitens des Kunden müssen schriftlich erfolgen.
8.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch Bravenex liegen unter anderem vor, wenn
- der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn eine Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird;
- der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. Geheimhaltungspflicht verstösst;
- Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Seiteninhalte angreifen.
Verantwortlichkeit, Freistellung
9.1. Bravenex prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
9.2. Bravenex behält sich vor, Begriffe im Bereich SEA abzulehnen die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen. Bravenex führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden gehosteten Inhalte durch.
9.3. Der Kunde stellt Bravenex hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
9.4. Bravenex ist berechtigt, die im Namen des Kunden erstellten Seiten, Werbemittel, Bilder usw. ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Bravenex von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
Mitwirkung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Bravenex die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Bravenex unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Bravenex auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Bravenex vorliegen, kann Bravenex den Aufwand in Rechnung stellen.
10.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Bravenex von der Leistungspflicht befreit. Leistet Bravenex dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
Haftungsbeschränkung
11.1. Bravenex haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Bravenex die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Bravenex nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.
Diskretion
12.1. Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.
12.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.
12.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Leistungszeit, Verzögerungen
13.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Bravenex schriftlich als verbindlich zugesagt. Bravenex kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Auftraggeber isoliert sinnvoll nutzbar sind.
13.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Bravenex durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.
13.3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
13.4. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Referenznennung
14.1. Bravenex ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z.B. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Broschüren und anderen Printmaterialien sowie auf Messen. Über Details des Auftrags wie die genaue Höhe des Auftragsvolumens, Preis pro Besucher etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.
14.2. Im Falle einer Pressemitteilung unterbreitet Bravenex dem Kunden diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.
14.3. Bravenex kann abgeschlossene Projekte bei Branchen-Wettbewerben (Awards) einreichen.
14.4. Die Vertragsparteien verpflichten sich während der Dauer der Zusammenarbeit einen gegenseitigen Link auf die entsprechende Website einzurichten.
Abwerbeverbot
Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während 2 Jahren über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde keine Mitarbeiter von Bravenex direkt oder indirekt abwerben, anstellen, beauftragen oder sonst wie beschäftigen, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Bravenex. Als Mitarbeiter im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Personen, die während der Dauer der Zusammenarbeit mit Bravenex in einem Arbeitsverhältnis standen. Bei Missachtung verpflichtet sich der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 50‘000.- zu zahlen.
Schriftlichkeit
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
Anhänge
Allfällige Anhänge sind aufzuführen und gelten als integrierte Bestandteile der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung.
Salvatorische Klausel
Soweit einzelne dieser Bestimmungen ungültig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit oder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die betroffene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der ungültigen oder unwirksamen Vorschrift bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.
Anwendbares Recht
Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Bravenex. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
St. Niklaus, 25.11.2024